Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Thomas Wüstefeld
Thomas Wüstefeld INTOFLOOR
Arnold-Dehnen-Straße 40
47138 Duisburg

Kontakt:

Telefon: +49 (0) 203 396 507 50
Telefax: +49 (0) 203 396 507 59
E-Mail: info@intofloor.de

Umsatzsteuer:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE298580939

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung

Name und Sitz des Versicherers:
Elion Versicherung, Postfach 101249, 41412 Neuss

Geltungsraum der Versicherung: Deutschland

Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Haftung für Inhalte

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Urheberrecht

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.

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AGB

I. Allgemeines

1. Diese Geschäftsbedingungen und Installationsvorschriften haben Gültigkeit für alle auch zukünftigen Angebote, Lieferungen, Leistungen und Installationen.

2. Diese Geschäftsbedingungen und Installationsvorschriften gelten gegenüber dem Verbraucher als natürliche Personen und gegenüber Kaufleuten als juristische Personen des öffentlichen Rechts.

3. Spätestens bei Entgegennahme der Ware oder Leistung sowie Installationen gelten unsere Bedingungen und Vorschriften als ausschließlich vereinbart.

4. Der Kunde ist über die Installationsvorschriften vor Ausführung der Installation informiert und kann diese Bedingungen jederzeit abrufen, um die erforderlichen Vorsorgemaßnahmen treffen zu können. Werden diese Vorschriften nicht erfüllt behält INOFLOOR sich das Recht vor von einer Installation abzusehen und/oder Kosten in Rechnung zu stellen.

5. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur verbindlich, wenn diese von der Geschäftsleitung schriftlich anerkannt werden, die schriftliche Anerkennung durch unsere Monteure und Außendienstmitarbeiter sind nicht ausreichend.

6. Sämtliche Vereinbarungen, Zusicherungen und Nebenabreden sind schriftlich niederzulegen, dieses gilt auch für nachträgliche Vertragsänderungen.


II. Angebote, Preise, Gefahrenübergang

1. Unsere Angebote sind freibleibend und werden erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich.

2. Die bei Vertragsabschluss gültigen Beschreibungen über Maße, Zeichnungen und Leistungen sind als unverbindlich zu betrachten und setzen optimale Installationsbedingungen voraus. Dieses gilt nicht für die von uns schriftlich garantierte Beschaffenheit des Kaufgegenstandes.
An Angeboten, Kostenvoranschlägen, Zeichnung und anderen Dokumenten behalten wir uns das Eigentumsrecht vor, diese dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

3. Der Preis des Kaufgegenstandes und der Vertraglichen Leistung verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart wurde, inklusive der jeweils am Tag der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer in Deutschland. Nebenleistungen, die nicht Gegenstand der schriftlichen
Auftragsbestätigung und des Auftrages sind und nicht zu der von uns geschuldeten Leistung gehören, werden gesondert in Rechnung gestellt.
Bei Lieferung des Kaufgegenstandes einschließlich oder ohne Installation geht die Gefahr des Kaufgegenstandes und die bei Fertigstellung abgenommene Installation und Übergabe vom Verkäufer zum Käufer über.


III. Zahlung und Zahlungsverzug

1. Nach Lieferung oder Installation sind der Kaufpreis und die Leistung mit Zugang der Rechnung – soweit nicht anders vereinbart – sofort und ohne Abzug fällig. Der Käufer kommt mit der Zahlung spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt § 286 BgB in Verzug. Die Möglichkeit den Käufer durch
Mahnung in Verzug zu setzen, bleibt hiervon unberührt.

2. Gegenforderungen oder Ansprüche kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur dann geltend machen, soweit diese auf Ansprüche des Auftrages beruhen.

3. Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und erfüllungshalber angenommen, die hierbei anfallenden Kosten wie Spesen gehen zu lasten des Käufers.

4. Verzugszinsen werden mit 6 % p.a. über den derzeitigen Basiszinssatz berechnet.


IV. Gewährleistung

1. Gewährleistungsansprüche des Käufers sind nur dann anzuerkennen, wenn diese in Verbindung mit unserer AGB und unter Berücksichtigung unserer Installationsvorschriften begründet sind.

2. Wir haben das Recht den Mangel durch Nachbesserung zu Beheben.

3. Im Rahmen der Nachbesserung sind wir berechtigt, sämtliche durch den Mangel verursachten Schäden zu beseitigen.

4. Wir behalten uns das Recht vor die Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur durch unverhältnismäßig hohe Kosten durchführbar ist unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit zum Wert der Sache im mangelfreien Zustand.

5. Ein Rücktrittrecht des Käufers vom Vertrag ist dann auszuschließen wenn der Mangel unerheblich ist.

6. Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht:
…bei unsachgemäßer Behandlung oder Überbeanspruchung.
…wenn der Käufer die Installationsvorschriften, Behandlung und Wartung sowie Pflege nicht befolgt hat und nicht ausgeschlossen werden kann, dass einer oder mehrere dieser Umstände für das Auftreten des Mangels ursächlich ist.

7. Der Käufer verpflichtet sich den Vertragsgegenstand unmittelbar nach Eingang und Fertigstellung zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen, jedoch spätestens innerhalb von 8 Tagen. Erfolgt diese Mitteilung nicht, sind die Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

8. Die Anspruchsvoraussetzung liegt in der vollen Beweislast des Käufers, insbesondere bei Vorliegen eines Mangels zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges.


V. Allgemeine Haftungsbegrenzung

1. Die Haftung für Sachschäden ist ausgeschlossen soweit es sich nicht um Vorsatz oder leichte Fahrlässigkeit handelt, die nicht zu einer Gefährdung des Vertragszweckes führt.

2. Unsere Haftung begrenzt sich auf die Schäden die bei dem geschlossenen Vertrag geschäftstypisch zu erwarten ist.

3. Unser Haftungsausschluss oder Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.


VI. Eigentumsvorbehalte

1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht an den inhaltlichen Gegenständen des geschlossenen Vertrages bis zum Eingang sämtlicher Zahlung vor.

Installationsvorschriften

Außer den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die Installationsvorschriften von INTOFLOOR. Der Kunde ist über unsere Installationsvorschriften informiert und kann die Bedingungen jederzeit abrufen.

1. Die zur Installation vorgesehenen Räume müssen frei von Einrichtungsgegenständen und anderen Hindernissen sein.

2. Die Arbeiten unserer Monteure müssen ungehindert durch Dritte ausgeführt werden können.

3. Das Niveau des Fußbodens muss eben und glatt sein.

4. Der Boden muss aus Zement-, Trocken- oder Anhydrit-Estrich bestehen und muss mind. 40mm dick sein. Für den vorhandenen Bestandsestrich sowie den später verlegten Oberboden können wir bei Bruch oder Rissen keine Garantie geben und schließen eine Haftung aus.

5. Wenn sich eventuelle Elektrokabel, Wasserrohre oder Ähnliches im Bestandsestrich befinden, müssen Sie uns dies angeben. Sollten trotz aller Vorsichtsmaßnahmen durch Fräsen oder Bohren Leckagen an Heizung- oder Wasserleitung sowie Beschädigungen oder Trennungen von Elektrokabeln entstehen, übernimmt INTOFLOOR keine Haftung für diese Schäden und deren Folgeschäden.

6. Es müssen mind. 2 abgesicherte Stromkreise vorhanden sein:
1  x Cee 16 Amp. Drehstrom
2 x 16 Amp. Schuko sep. abgesichert

7. Durchbrüche zum Heizkreisverteiler zu Nebenräumen müssen bauseits vom Kunden vorbereitet sein. Durchbrüche zu einem Kreisheizverteiler im Keller sind aus technischer Sicht nicht zu empfehlen, da es zu Lüftungsproblemen kommen kann. INTOFLOOR nimmt daher Abstand von einer Installation eines Heizkreisverteilers im Keller.

8. Der Heizkreisverteiler muss auf derselben Etage der Fußbodenheizung installiert werden.

9. Nischen für Unterputz-Heizkreisverteiler-Schränke müssen bauseits vom Kunden vorbereitet sein.

10. Abstand Unterseite Verteiler Freiraum mind. 20cm
Abstand Oberseite Verteiler Freiraum mind. 15cm

11. Der Heizkreisverteiler muss in einem Radius von 5 Metern der zu beheizenden Flächen installiert werden.

12. Die Anschlussspuren zum Heizkreisverteiler werden durch eine Handmaschine in den Bestandsestrich gefräst.

13. Ab 7 Heizkreise muss ein Heizungsanschluss von 22mm neben dem installierten Heizkreisverteiler vorhanden sein.

14. In Verbindung mit dem Premium Niedertemeraturverteiler muss bauseits ein elektrischer Anschluss in einem Abstand von ca. 50 cm zum Heizkreisverteiler vorhanden sein.

15. Während der Fräs- und Installationsarbeiten gilt das Gebäude im Sinne des Gesetzes als Baustelle. Wir weisen darauf hin, dass ein Betreten der Baustelle auf eigene Gefahr geschieht und INTOFLOOR keine Haftung übernimmt. Dieses trifft ebenfalls auf den Kunden zu, der auch Dritte beim Betreten der Baustelle darauf aufmerksam machen muss.

16. Am Tag der Fertigstellung muss der Kunde anwesend sein um die ordnungsgemäße Abnahme und Übergabe zu unterzeichnen.

17. Können die Bedingungen dieser Installationsvorschrift nicht eingehalten werden, bitten wir Sie, sich schnellstmöglich mit INTOFLOOR vor Arbeits- und Installationsbeginn in Verbindung zu setzen.

18. Zusatzarbeiten, die durch Nebenabreden entstehen, bedürfen der Schriftform und sind durch die Geschäftsleitung schriftlich zu genehmigen. Diese Zusatzleistungen werden von uns in Rechnung gestellt.

19. Erfüllungsort und Gerichtsstand für die Verpflichtungen und Streitigkeiten ist ausschließlich der Geschäftssitz von INTOFLOOR. Das gleiche gilt, wenn der Kunde zum Zeitpunkt der Klageerhebung keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

20. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Installationsvorschriften sind anerkannt und Bestandteil des Auftrages.